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Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung wird heute auch als private Altersvorsorge genutzt. Bei einer fondsgebundene Lebensversicherung werden die Beiträge, anders als bei der Kapitallebensversicherung direkt in einen, oder mehrere Aktienfonds oder Rentenfonds eingezahlt. Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann man somit höhere Renditen erwirtschaften, das Risikio liegt jedoch - gegenüber einer konventionellen Lebensversicherung –bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung etwas höher. Da zwar eine Anlage in eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Aktienfonds und Rentenfonds in den letzten Jahren von der Rendite her gesehen jeder anderen Anlageform überlegen war, ist diese Tatsache keine Garantie, dass das auch in Zukunft so sein wird. Denn die Entwicklung der Renditen ist – je nachdem was für Aktien gewählt wurden - abhängig von der Entwicklung des DAX für deutsche Aktienwerte, aber auch der Entwicklung des Dow-Jones-Index für amerikanische Aktienwerte. Neben der höheren Rendite hat eine fondsgebundene Lebensversicherung aber noch weitere Vorteile. So ist eine fondsgebundene Lebensversicherung ab einer Anlagedauer von 12 Jahren zum Beispiel steuerbegünstigt. Darüber hinaus bietet aber auch eine fondsgebundene Lebensversicherung eine Leistungsgarantie und eine stetige Verfügbarkeit des Kapitals, Todesfallschutz und auch eine Ablaufleistung. Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich dabei insofern von den herkömmlichen Lebensversicherungen, weil das Kapitalanlagerisiko nicht beim Versicherer, sondern beim Versicherungsnehmer liegt, wobei der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung im Todesfallschutz liegt. Hierbei gilt, dass die Todesfallsumme immer so hoch sein muss, wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge. Damit ist garantiert, dass der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Stirbt der Versicherte, so wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Übersteigt dabei das Fondsguthaben diesen Betrag, so wird das Fondsguthaben ausgezahlt an die Hinterbliebenen.

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